Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 558 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

27.11.1977

Text

Artikel römisch eins

(zu Artikel 1 des Übereinkommens)

Rechtshilfe wird auch geleistet:

  1. Litera a
    in Angelegenheiten des Strafaufschubes, der Strafunterbrechung und der bedingten Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme;
  2. Litera b
    in Verfahren über die Verpflichtung zur Entschädigung für unschuldig erlittene Haft, andere ungerechtfertigte Strafverfolgungsmaßnahmen oder ungerechtfertigte Verurteilung;
  3. Litera c
    in Gnadensachen;
  4. Litera d
    durch Zustellung von Verfügungen und Aufforderungen betreffend die Vollstreckung von Strafen sowie von Entscheidungen über Verfahrenskosten.