in Angelegenheiten des Strafaufschubes, der Strafunterbrechung und der bedingten Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme;
Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 558 aus 1977,
Artikel eins
27.11.1977
(zu Artikel 1 des Übereinkommens)
Rechtshilfe wird auch geleistet: