Die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Staaten auf dem Gebiete der Universitäten zu vertiefen,
sind übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen.
Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: