Bundesrecht konsolidiert

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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 434/1977 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 176/1997

Typ

Vertrag – Liechtenstein

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.09.1977

Außerkrafttretensdatum

30.11.1997

Unterzeichnungsdatum

14.01.1976

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 434/1977

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden

Staaten auf dem Gebiete der Universitäten zu vertiefen,

sind übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen.

Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juli 1977 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, am 4. September 1977 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Gesetzesnummer

10009450

Dokumentnummer

NOR11009641

Alte Dokumentnummer

N7197716087R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/434/P0/NOR11009641

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