Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 1997,
04.09.1977
30.11.1997
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 434/1977
idF:
BGBl. III Nr. 176/1997 (NR: GP XX RV 412 AB 641 S. 67. BR: AB 5408 S. 624.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Juli 1977 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, am 4. September 1977 in Kraft.
Die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Staaten auf dem Gebiete der Universitäten zu vertiefen,
sind übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen.
Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: