Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 433/1977

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.10.1977

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

30.06.1975

Index

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen

Titel

ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 433/1977 (NR: GP XIV RV 66 AB 131 S. 21. BR: AB 1487 S. 350.)

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Italienischen Republik sind in dem Wunsch, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen zu erleichtern, übereingekommen, ein Zusatzabkommen zu schließen.

Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1977 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, am 11. Oktober 1977 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Anmerkung

Das Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 wurde kundgemacht unter BGBl. Nr. 91/1957.

Schlagworte

e-rk,
Rechtshilfe

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10002394

Dokumentnummer

NOR11002417

Alte Dokumentnummer

N2197714490R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/433/P0/NOR11002417

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