Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien)
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
11.10.1977
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
30.06.1975
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Titel
ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF:
BGBl. Nr. 433/1977 (NR: GP XIV
RV 66 AB 131 S. 21. BR:
AB 1487 S. 350.)
Sprachen
Deutsch, Italienisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Italienischen Republik sind in dem Wunsch, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen zu erleichtern, übereingekommen, ein Zusatzabkommen zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1977 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 am 11. Oktober 1977 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1977 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, am 11. Oktober 1977 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Anmerkung
Das Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 wurde kundgemacht unter
BGBl. Nr. 91/1957.
Schlagworte
e-rk,
Rechtshilfe
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Gesetzesnummer
10002394
Dokumentnummer
NOR11002417
Alte Dokumentnummer
N2197714490R