Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 433 aus 1977,
11.10.1977
ZUSATZABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 433/1977 (NR: GP XIV RV 66 AB 131 S. 21. BR: AB 1487 S. 350.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete, und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1977 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, am 11. Oktober 1977 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Italienischen Republik sind in dem Wunsch, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen zu erleichtern, übereingekommen, ein Zusatzabkommen zu schließen.
Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: