Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien § 0

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 125/1977

Typ

Vertrag – Jordanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.03.1977

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.01.1977

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien
StF: BGBl. Nr. 125/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien sind, getragen vom Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten zu fördern, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, am 22. März 1977 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2015

Gesetzesnummer

10006533

Dokumentnummer

NOR11006646

Alte Dokumentnummer

N5197710367W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1977/125/P0/NOR11006646

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