Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Jordanien
Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1977,
22.03.1977
(Übersetzung)
ABKOMMEN über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien
StF: BGBl. Nr. 125/1977
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, am 22. März 1977 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien sind, getragen vom Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen zu stärken und die Entwicklung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen ihren beiden Staaten zu fördern, wie folgt übereingekommen: