Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
25.02.1976
Außerkrafttretensdatum
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 6.Paragraph 6,
Das Befreiungs-Ehrenzeichen darf von einer anderen Person als dem Beliehenen weder in der Öffentlichkeit getragen noch zu Lebzeiten des Besitzers in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2012
Gesetzesnummer
10005432
Dokumentnummer
NOR12060080
Alte Dokumentnummer
N4197617129S