Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1976,
Paragraph 6
25.02.1976
Das Befreiungs-Ehrenzeichen darf von einer anderen Person als dem Beliehenen weder in der Öffentlichkeit getragen noch zu Lebzeiten des Besitzers in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.