Kurztitel

Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

25.02.1976

Text

Paragraph 6,

Das Befreiungs-Ehrenzeichen darf von einer anderen Person als dem Beliehenen weder in der Öffentlichkeit getragen noch zu Lebzeiten des Besitzers in das Eigentum anderer Personen übertragen werden.