Bundesrecht konsolidiert

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Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs § 5

Kurztitel

Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 79/1976

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

25.02.1976

Außerkrafttretensdatum

Index

41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen

Text

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Personen, denen das Befreiungs-Ehrenzeichen verliehen worden ist, sind berechtigt, sich als Besitzer des Befreiungs-Ehrenzeichens zu bezeichnen und dieses zur Uniform und zur Zivilkleidung zu tragen. Andere Vorrechte sind mit dem Besitz des Befreiungs-Ehrenzeichens nicht verbunden. Das Befreiungs-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen oder der nach Paragraph 2, Absatz 2, in Betracht kommenden Person über.
  2. Absatz 2,Die Präsidentschaftskanzlei hat eine Urkunde über die Verleihung auszustellen.

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2012

Gesetzesnummer

10005432

Dokumentnummer

NOR12060079

Alte Dokumentnummer

N4197617128S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/79/P5/NOR12060079

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