Bundesrecht konsolidiert

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Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“ § 1

Kurztitel

Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 49/1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.06.1996

Außerkrafttretensdatum

Index

63/02 Gehaltsgesetz 1956
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Paragraph eins,

Die den als Bewährungshelfer verwendeten Beamten und Vertragsbediensteten des Höheren Dienstes und des Gehobenen sozialen Betreuungsdienstes – mit Ausnahme jener, die Anspruch auf eine Verwendungszulage gemäß Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, des Gehaltsgesetzes 1956 haben – gebührenden Vergütungen für Überstunden und für Sonn- und Feiertagsstunden, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung der Geschäftslast notwendig sind, werden pauschaliert.

Schlagworte

Sonntagsstunde

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2025

Gesetzesnummer

10008368

Dokumentnummer

NOR12111576

Alte Dokumentnummer

N6199655031J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/49/P1/NOR12111576

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