Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für die in der Bewährungshilfe tätigen Bediensteten der Dienstzweige „Höherer Dienst in Justizanstalten und in der Bewährungshilfe“ und „Gehobener sozialer Betreuungsdienst“
Bundesgesetzblatt Nr. 49 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,
BG
Paragraph eins
01.06.1996
63/02 Gehaltsgesetz 1956; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Die den als Bewährungshelfer verwendeten Beamten und Vertragsbediensteten des Höheren Dienstes und des Gehobenen sozialen Betreuungsdienstes – mit Ausnahme jener, die Anspruch auf eine Verwendungszulage gemäß Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, des Gehaltsgesetzes 1956 haben – gebührenden Vergütungen für Überstunden und für Sonn- und Feiertagsstunden, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung der Geschäftslast notwendig sind, werden pauschaliert.
Sonntagsstunde
20.08.2025
10008368
NOR12111576
N6199655031J