Bundesrecht konsolidiert

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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Kosovo) § 0

Kurztitel

Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Kosovo)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 479/1976

Typ

Vertrag – Kosovo

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.02.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.03.1974

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 479/1976 (NR: GP XIV RV 34 AB 90 S. 16. BR: S. 348.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien haben,

um der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,

folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem den Bundeskanzler gemäß Artikel 69, Absatz 2, B-VG vertretenden Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, am 18. September 1976 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

22.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2017

Gesetzesnummer

20007147

Dokumentnummer

NOR40126698

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/479/P0/NOR40126698

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