Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Nr. 479 aus 1976,
17.02.2008
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 479/1976 (NR: GP XIV RV 34 AB 90 S. 16. BR: S. 348.)
BGBl. III Nr. 156/1997
BGBl. III Nr. 147/2010
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem den Bundeskanzler gemäß Artikel 69, Absatz 2, B-VG vertretenden Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5, Absatz eins, am 18. September 1976 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien haben,
um der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,
folgendes vereinbart: