Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 472/1976

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

29.03.1974

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen
Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und
die Grenzabfertigung während der Fahrt
StF: BGBl. Nr. 472/1976

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Italienische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, den Grenzübertritt zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu erleichtern, folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 2 am 1. Oktober 1976 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 2 Absatz 2, 3 und 4, Artikel 3 Absatz 2 und 3, Artikel 4 Absatz 1,

Artikel 6 Absatz 1, 2 und 3 sowie Artikel 7 Absatz 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2014

Gesetzesnummer

10005424

Dokumentnummer

NOR11005508

Alte Dokumentnummer

N4197613583T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/472/P0/NOR11005508

Navigation im Suchergebnis