Kurztitel

Grenzabfertigung, Grenzabfertigungsstellen (Italien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1976,

Inkrafttretensdatum

01.10.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Italienischen

Republik über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und

die Grenzabfertigung während der Fahrt

StF: BGBl. Nr. 472/1976

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 2 Absatz 2, 3 und 4, Artikel 3 Absatz 2 und 3, Artikel 4 Absatz 1,

Artikel 6 Absatz 1, 2 und 3 sowie Artikel 7 Absatz 5 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Juli 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28 Absatz 2 am 1. Oktober 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Italienische Republik haben, von dem Wunsche geleitet, den Grenzübertritt zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu erleichtern, folgendes vereinbart: