Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Finanzhilfe (Pakistan)
Typ
Vertrag – Pakistan
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
30.08.1976
Außerkrafttretensdatum
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Das Darlehen wird für 30 Jahre, einschließlich 10 tilgungsfreier Jahre, gewährt und ist in 40 gleichen halbjährlichen Raten jeweils am 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres zurückzuzahlen.
(2)Absatz 2,Der Zinssatz beträgt 2% p. a. Die Zinsen werden vom ausgenützten und noch offenen Kapitalbetrag berechnet und sind am 1. Jänner und am 1. Juli eines jeden Jahres zu begleichen.
(3)Absatz 3,Kapital und Zinsen des Darlehens sind frei von jeder gesetzlichen oder sonstigen in der Islamischen Republik Pakistan geltenden Beschränkung in freien österreichischen Schilling auf das Konto des österreichischen ERP-Fonds bei der Oesterreichischen Nationalbank zurückzuzahlen.
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2014
Gesetzesnummer
10004231
Dokumentnummer
NOR12046573
Alte Dokumentnummer
N3197644821L