Absatz eins,Das Darlehen wird für 30 Jahre, einschließlich 10 tilgungsfreier Jahre, gewährt und ist in 40 gleichen halbjährlichen Raten jeweils am 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres zurückzuzahlen.
Finanzhilfe (Pakistan)
Bundesgesetzblatt Nr. 445 aus 1976,
Artikel 2
30.08.1976