Bundesrecht konsolidiert

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Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 § 3

Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 382/1976

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

30.07.1976

Außerkrafttretensdatum

Index

78 Sport

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
  2. Absatz 2,Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2016

Gesetzesnummer

10009425

Dokumentnummer

NOR40006922

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/382/P3/NOR40006922

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