Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch zwölf. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

30.07.1976

Text

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
  2. Absatz 2,Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.