Bundesrecht konsolidiert

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Auslieferung (Ungarn) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Auslieferung (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 340/1976

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.07.1976

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

25.02.1975

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN
VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF: BGBl. Nr. 340/1976

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsch geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 35, Absatz eins, am 18. Juli 1976 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 22 und Artikel 29, Absatz eins und 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2014

Gesetzesnummer

10002370

Dokumentnummer

NOR11002393

Alte Dokumentnummer

N2197621576S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/340/P0/NOR11002393

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