Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferung (Ungarn)
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
18.07.1976
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
25.02.1975
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Titel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN
VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF:
BGBl. Nr. 340/1976
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsch geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 35 Abs. 1 am 18. Juli 1976 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 35, Absatz eins, am 18. Juli 1976 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 22 und Art. 29 Abs. 1 und 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 22 und Artikel 29, Absatz eins und 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2014
Gesetzesnummer
10002370
Dokumentnummer
NOR11002393
Alte Dokumentnummer
N2197621576S