Auslieferung (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1976,
18.07.1976
31.12.2007
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN
VOLKSREPUBLIK ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
StF: BGBl. Nr. 340/1976
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 22 und Artikel 29, Absatz eins und 4 verfassungsändernd sind, wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1976 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 35, Absatz eins, am 18. Juli 1976 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik, von dem Wunsch geleitet, den rechtlichen Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: