Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sichtvermerksgebühren - Aufhebung für spezielle Reisen
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
11.06.1976
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Unterzeichnungsdatum
25.02.1975
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen gilt mit dem Beitritt Ungarns zur EU als beendet (vgl.
BGBl. III Nr. 25/2014).
Titel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben
StF:
BGBl. Nr. 239/1976 (NR: GP XIV
RV 25 AB 46 S. 12. BR:
AB 1458 S. 347.)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik von dem Wunsche geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen der beiden Staaten auch auf dem Gebiete des Reiseverkehrs weiter zu entwickeln, sind übereingekommen, ein Abkommen über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken für Reisen von Staatsbürgern der Vertragsstaaten zur Erfüllung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, kultureller oder sportlicher Aufgaben zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. April 1976 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens am 11. Juni 1976 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. April 1976 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens am 11. Juni 1976 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen A und B sowie deren Übersetzungen wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014
Gesetzesnummer
10005431
Dokumentnummer
NOR11005515
Alte Dokumentnummer
N4197615809R