DER DIE FUNKTIONEN DES BUNDESPRÄSIDENTEN AUSÜBENDE BUNDESKANZLER DER REPUBLIK ÖSTERREICH
und der
PRÄSIDENT DES SENATES, DER VORLÄUFIG DIE FUNKTIONEN DES PRÄSIDENTEN DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK AUSÜBT,
GELEITET VON DEM WUNSCH, Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: