Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
15.05.1976
Außerkrafttretensdatum
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Das Ehrenzeichen ist am Bande an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen dieser Dekoration ist zu jeder ihr würdigen Kleidung möglich, ebenso das Tragen in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen als Rosette.
(2)Absatz 2,Frauen können statt einer Rosette eine maschenartig genähte Leiste tragen.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2014
Gesetzesnummer
10005428
Dokumentnummer
NOR12060072
Alte Dokumentnummer
N4197615100S