Bundesrecht konsolidiert

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Lebensmittelgesetz 1975 § 13

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 86/1975

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 13

Inkrafttretensdatum

01.07.1975

Außerkrafttretensdatum

14.08.2003

Abkürzung

LMG 1975

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph 13, Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hat, wenn das zur Sicherung einer einwandfreien Nahrung oder zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder Täuschung geboten ist, unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Technologie nach Anhören der Codexkommission durch Verordnung zu bestimmen, daß bestimmte Lebensmittel oder Verzehrprodukte den Vorschriften für Zusatzstoffe unterliegen.

Gesetzesnummer

10010375

Dokumentnummer

NOR12132378

Alte Dokumentnummer

N8197529590L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/86/P13/NOR12132378

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