Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.07.1975

Außerkrafttretensdatum

14.08.2003

Text

Paragraph 13, Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hat, wenn das zur Sicherung einer einwandfreien Nahrung oder zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder Täuschung geboten ist, unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Technologie nach Anhören der Codexkommission durch Verordnung zu bestimmen, daß bestimmte Lebensmittel oder Verzehrprodukte den Vorschriften für Zusatzstoffe unterliegen.