Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schiffahrt auf dem Bodensee
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1976
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
01.06.1973
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Titel
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM BODENSEE
StF:
BGBl. Nr. 632/1975
Sprachen
Deutsch
Vertragsparteien
*Deutschland/BRD 632/1975 *Schweiz 632/1975
Präambel/Promulgationsklausel
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND
DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT,
in ihrem Bestreben, die Regelung der Schiffahrt auf dem Bodensee den geänderten Verhältnissen und dem Stand der Technik anzupassen und zu diesem Zweck den Vertrag vom 22. September 1867 zwischen den Bodensee-Uferstaaten betreffend eine internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee durch ein neues Übereinkommen und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu ersetzen,
sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 1974, die Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden am 28. November 1975 gemäß Art. 25 des Übereinkommens hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 1 am 1. Jänner 1976 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 1974, die Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden am 28. November 1975 gemäß Artikel 25, des Übereinkommens hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 26, Absatz eins, am 1. Jänner 1976 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Übereinkommens, dessen Art. 11 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 2 lit. a verfassungsändernd sind, samt Anlage zu Art. 9 und Art. 11 sowie samt Zusatzprotokoll wird genehmigt. Der Abschluß des nachstehenden Übereinkommens, dessen Artikel 11, Absatz 2 und Artikel 19, Absatz 2, Litera a, verfassungsändernd sind, samt Anlage zu Artikel 9 und Artikel 11, sowie samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Schlagworte
Schiffahrtsordnung
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2009
Gesetzesnummer
10011479
Dokumentnummer
NOR11011744
Alte Dokumentnummer
N9197514213T