Schiffahrt auf dem Bodensee
Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1975,
01.01.1976
31.12.2007
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE SCHIFFAHRT AUF DEM BODENSEE
StF: BGBl. Nr. 632/1975
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Übereinkommens, dessen Artikel 11, Absatz 2 und Artikel 19, Absatz 2, Litera a, verfassungsändernd sind, samt Anlage zu Artikel 9 und Artikel 11, sowie samt Zusatzprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. Juli 1974, die Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden am 28. November 1975 gemäß Artikel 25, des Übereinkommens hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 26, Absatz eins, am 1. Jänner 1976 in Kraft.
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND
DIE SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT,
in ihrem Bestreben, die Regelung der Schiffahrt auf dem Bodensee den geänderten Verhältnissen und dem Stand der Technik anzupassen und zu diesem Zweck den Vertrag vom 22. September 1867 zwischen den Bodensee-Uferstaaten betreffend eine internationale Schiffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee durch ein neues Übereinkommen und einheitliche Schiffahrtsvorschriften zu ersetzen,
sind wie folgt übereingekommen: