Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafprozeßordnung 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 479
Inkrafttretensdatum
01.03.1997
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Abkürzung
StPO
Index
25/01 Strafprozess
Text
§ 479.Paragraph 479,
Gegen die Urteile der Gerichtshöfe erster Instanz über eine gemäß den §§ 463, 464 und 478 an sie gelangte Berufung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig. Gegen die Urteile der Gerichtshöfe erster Instanz über eine gemäß den Paragraphen 463, 464 und 478 an sie gelangte Berufung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025
Gesetzesnummer
10002326
Dokumentnummer
NOR12039134
Alte Dokumentnummer
N2199660294J