Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung sowie Mediatoren, die im Sinn des § 99 Abs. 1 Ehegesetz zwischen Ehegatten vermitteln, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist;Psychiater, Psychotherapeuten, Psychologen, Bewährungshelfer, Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung sowie Mediatoren, die im Sinn des Paragraph 99, Absatz eins, Ehegesetz zwischen Ehegatten vermitteln, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist;