Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Finanzhilfe (Indonesien)
Typ
Vertrag – Indonesien
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
18.12.1974
Außerkrafttretensdatum
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 4
Der in Artikel 1 erwähnte Darlehensvertrag mit der Österreichischen Kontrollbank AG wird innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Die Lieferverträge für Anlagegüter werden innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Diese Zeiträume können einvernehmlich verlängert werden.
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2014
Gesetzesnummer
10004199
Dokumentnummer
NOR40042570