Kurztitel

Finanzhilfe (Indonesien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

18.12.1974

Text

Artikel 4

Der in Artikel 1 erwähnte Darlehensvertrag mit der Österreichischen Kontrollbank AG wird innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Die Lieferverträge für Anlagegüter werden innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Diese Zeiträume können einvernehmlich verlängert werden.