Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 19. Mai 1975 bei der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. XV Abs. 2a am 19. August 1975 für Österreich in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 19. Mai 1975 bei der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch fünfzehn, Absatz 2 a, am 19. August 1975 für Österreich in Kraft getreten.
Dem Übereinkommen gehören nach den bis 2. Oktober 1975 eingelangten Mitteilungen des Generalsekretärs der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrts-Organisation folgende weitere Staaten an: Ägypten, Algerien, Australien, Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Dominikanische Republik, Elfenbeinküste, Fidschi, Finnland, Frankreich, Ghana, Griechenland, Indien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kanada, Kenia, Kuwait, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen), Nigeria, Norwegen, Panama, Philippinen, Polen, Portugal, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Sowjetunion, Spanien, Syrien, Tunesien, Venezuela, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich Hongkong), Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Puerto Rico, Guam, Kanalzone, Jungferninseln, Amerikanisch Samoa und Treuhandschaftsgebiete der Pazifischen Inseln).