Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik, vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zu regeln und zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten beizutragen, haben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.), die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.), die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: