Konsularvertrag zwischen Österreich und der DDR
Bundesgesetzblatt Nr. 494 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
13.10.1975
03.10.1990
KONSULARVERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik
StF: BGBl. Nr. 494/1975
idF:
BGBl. Nr. 220/1994
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem gemäß Artikel 69, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Vertretung des Bundeskanzlers berufenen Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. August 1975 ausgetauscht; der Konsularvertrag tritt gemäß seinem Artikel 50, Absatz eins, am 13. Oktober 1975 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik, vom Wunsch geleitet, die konsularischen Beziehungen zu regeln und zur weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten beizutragen, haben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.), die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: