Bundesrecht konsolidiert

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Grenzübergang Obernberg am Inn (BRD) Art. 2

Kurztitel

Grenzübergang Obernberg am Inn (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 492/1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 534/1986

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

15.10.1986

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Innbrücke von der gemeinsamen Grenze bis zur Brückenstraße;
    • Strichaufzählung
      die Brückenstraße bis zum Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      im Dienstgebäude die Abfertigungshalle im Erdgeschoß und die in der nordöstlichen Hälfte des Kellergeschosses gelegenen Räume sowie alle Verbindungswege;
  2. Litera b
    die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß die beiden Räume nordöstlich der Abfertigungshalle, den Raum zwischen der Abfertigungshalle und der Treppe zum Kellergeschoß sowie die beiden Räume an der Südwestseite des Dienstgebäudes;
    • Strichaufzählung
      im Kellergeschoß an der Südostseite die drei Räume neben dem Heizraum.

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2014

Gesetzesnummer

10005407

Dokumentnummer

NOR40075978

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/492/A2/NOR40075978

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