Kurztitel

Grenzübergang Obernberg am Inn (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 534 aus 1986,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

15.10.1986

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 6 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Innbrücke von der gemeinsamen Grenze bis zur Brückenstraße;
    • Strichaufzählung
      die Brückenstraße bis zum Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
    • Strichaufzählung
      im Dienstgebäude die Abfertigungshalle im Erdgeschoß und die in der nordöstlichen Hälfte des Kellergeschosses gelegenen Räume sowie alle Verbindungswege;
  2. Litera b
    die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Erdgeschoß die beiden Räume nordöstlich der Abfertigungshalle, den Raum zwischen der Abfertigungshalle und der Treppe zum Kellergeschoß sowie die beiden Räume an der Südwestseite des Dienstgebäudes;
    • Strichaufzählung
      im Kellergeschoß an der Südostseite die drei Räume neben dem Heizraum.