Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Deutschland
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
01.10.1975
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
Artikel 5
(1)Absatz eins,Durch die Staatsgrenze werden die Hoheitsgebiete der beiden Vertragsstaaten sowohl auf der Erdoberfläche als auch in lotrechter Richtung im Luftraum und unter der Erdoberfläche voneinander abgegrenzt.
(2)Absatz 2,Dieser Grundsatz gilt insbesondere für den Grenzverlauf in oberirdischen und unterirdischen Bauten und Anlagen jeder Art.Dieser Grundsatz gilt insbesondere für den Grenzverlauf in oberirdischen und unterirdischen Bauten und Anlagen jeder "Art".
Schlagworte
Bergwerk, Tunnel
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2012
Gesetzesnummer
10000568
Dokumentnummer
NOR12008170
Alte Dokumentnummer
N1197512602P