Absatz eins,Durch die Staatsgrenze werden die Hoheitsgebiete der beiden Vertragsstaaten sowohl auf der Erdoberfläche als auch in lotrechter Richtung im Luftraum und unter der Erdoberfläche voneinander abgegrenzt.
Staatsgrenze Österreich - Deutschland
Bundesgesetzblatt Nr. 490 aus 1975,
Artikel 5
01.10.1975