Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich § 0

Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 424/1975

Typ

Vertrag – Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.08.1975

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.11.1974

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Titel

ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich
StF: BGBl. Nr. 424/1975

Sprachen

Deutsch, Kroatoserbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind zum Zwecke, die Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich zu regeln, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Nach Durchführung der in Artikel 5 vorgesehenen Notifikationen tritt das Übereinkommen am 3. August 1975 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017

Gesetzesnummer

10009395

Dokumentnummer

NOR11009586

Alte Dokumentnummer

N7197513772T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/424/P0/NOR11009586

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