Übereinkommen zwischen Österreich und Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich
Bundesgesetzblatt Nr. 424 aus 1975,
03.08.1975
Für die mit einer Bundesgesetzblatt Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien
Republik Kroatien, Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien
ÜBEREINKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Errichtung und Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich
StF: BGBl. Nr. 424/1975
Nach Durchführung der in Artikel 5 vorgesehenen Notifikationen tritt das Übereinkommen am 3. August 1975 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind zum Zwecke, die Tätigkeit Jugoslawischer Kulturinformationszentren in Österreich zu regeln, wie folgt übereingekommen: