Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik,
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen über bestimmte Fragen betreffend die Reisedokumente und den Aufenthalt von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Jänner 1967) abzuschließen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:
_____________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 55/1955 und 78/1974*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1955, und 78/1974