Rechtsstellung der Flüchtlinge (Frankreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1975,
24.07.1975
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über den Aufenthalt von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Jänner 1967) *)
StF: BGBl. Nr. 390/1975 (NR: GP XIII RV 1328 AB 1472 S. 136. BR: AB 1321 S. 339.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. Juni 1975 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, am 24. Juli in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik,
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen über bestimmte Fragen betreffend die Reisedokumente und den Aufenthalt von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Jänner 1967) abzuschließen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1955, und 78/1974