Artikel 8
Das anzuwendende Recht bestimmt insbesondere
1.Ziffer eins die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung;
2.Ziffer 2 die Haftungsausschlußgründe sowie jede Beschränkung und jede Aufteilung der Haftung;
3.Ziffer 3 das Vorhandensein und die Art zu ersetzender Schäden;
4.Ziffer 4 die Art und den Umfang des Ersatzes;
5.Ziffer 5 die Übertragbarkeit des Ersatzanspruchs;
6.Ziffer 6 die Personen, die Anspruch auf Ersatz des persönlich erlittenen Schadens haben;
7.Ziffer 7 die Haftung des Geschäftsherrn für seinen Gehilfen;
8.Ziffer 8 die Verjährung und den auf Zeitablauf beruhenden Rechtsverlust, einschließlich des Beginns, der Unterbrechung und der Hemmung der Fristen.