Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Konkurs, Ausgleich und Zahlungsaufschub (Belgien)
Typ
Vertrag – Belgien
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
11.08.1975
Außerkrafttretensdatum
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen ist auf den Konkurs und auf den Ausgleich von Kaufleuten oder von Handelsgesellschaften sowie auf den Kaufleuten oder Handelsgesellschaften bewilligten Zahlungsaufschub anzuwenden. Die Eigenschaft als Kaufmann oder als Handelsgesellschaft ist nach dem Recht des Vertragsstaates zu beurteilen, auf dessen Gebiet sich die Wirkungen des Konkurses, des Ausgleiches oder des Zahlungsaufschubes auf Grund dieses Abkommens erstrecken.
(2)Absatz 2,Für die Anwendung dieses Abkommens werden die Genossenschaften den Handelsgesellschaften gleichgehalten.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Gesetzesnummer
10002348
Dokumentnummer
NOR12030863
Alte Dokumentnummer
N2197525106S