Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 17a
Inkrafttretensdatum
13.01.1993
Außerkrafttretensdatum
04.08.1995
Abkürzung
AVOG
Index
14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
Text
§ 17a.Paragraph 17 a,
§ 7 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 12/1993 tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *) für nach diesem Zeitpunkt entstehende Abgabenansprüche in Kraft. Paragraph 7, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1993, tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *) für nach diesem Zeitpunkt entstehende Abgabenansprüche in Kraft.
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*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
25.05.2023
Gesetzesnummer
10000571
Dokumentnummer
NOR12014334
Alte Dokumentnummer
N1199325803J