Die Republik Österreich,
Die Sozialistische Republik Rumänien und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien,
In Anbetracht dessen, daß die Errichtung der Schiffahrtseinrichtungen im Rahmen des Hydroenergie- und Schiffahrtssystems am Eisernen Tor die Schiffahrtsbedingungen in diesem Donauabschnitt normalisiert hat,
Unter Berücksichtigung dessen, daß die Flußschiffahrt aller Uferstaaten einschließlich derjenigen der Republik Österreich durch diese Verbesserung der Schiffahrtsbedingungen begünstigt wird,
In Erwägung dessen, daß alle Donaustaaten bereit sind, sich an der Erstattung der von der Sozialistischen Republik Rumänien und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien investierten Mittel zu beteiligen,
sind wie folgt übereingekommen: