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Gebührenanspruchsgesetz § 46

Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 136/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 46

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GebAG

Index

27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Tierärzte

Paragraph 46,
  1. Absatz eins,Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
    1. Ziffer eins
      für eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        eines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr)
        1. Sub-Litera, a, a
          in einfachen Fällen
          25,90 Euro Anmerkung eins, )
        2. Sub-Litera, b, b
          mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten
          33,90 Euro Anmerkung 2, )
        3. Sub-Litera, c, c
          mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
          50,50 Euro Anmerkung 3, )
      2. Litera b
        eines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen
        13,70 Euro Anmerkung 4, )
      3. Litera c
        eines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen
        12,20 Euro Anmerkung 5, )
    2. Ziffer 2
      für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        je Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen
        13 Euro Anmerkung 6, )
      2. Litera b
        bei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von 50 bis 100 Stück insgesamt
        239,70 Euro Anmerkung 7, )
        1. Ziffer 101
          bis 250 Stück insgesamt
          415,40 Euro Anmerkung 8, )
        2. Ziffer 251
          bis 1 000 Stück insgesamt
          702,90 Euro Anmerkung 9, )
        3. mehr
          als 1 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von
          79,90 Euro Anmerkung 10, )
      für jedes weitere angefangene Tausend
      1. Litera c
        bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von
        1. Ziffer 100
          bis 200 Stück insgesamt
          79,90 Euro Anmerkung 10, )
        2. Ziffer 201
          bis 1 000 Stück insgesamt
          111,90 Euro Anmerkung 11, )
      2. Ziffer eins
        001 bis 10 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von
        40 Euro Anmerkung 12, )
      für jedes weitere angefangene Tausend;
      1. von
        mehr als 10 000 Stück mit einem Zuschlag von
        28,90 Euro Anmerkung 13, )
      2. für
        jedes darüberliegende weitere angefangene Tausend
    3. Ziffer 3
      in den Fällen der Ziffer eins, Buchstaben b und c und Ziffer 2
      1. Litera a
        bei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache,
      2. Litera b
        bei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren
    4. Ziffer 4
      für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei einem Großtier
        1. Sub-Litera, a, a
          in einfachen Fällen
          79,90 Euro Anmerkung 10, )
        2. Sub-Litera, b, b
          mit eingehender Begründung des Gutachtens
          111,90 Euro Anmerkung 11, )
        3. Sub-Litera, c, c
          mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
          159,80 Euro Anmerkung 14, )
        4. Sub-Litera, d, d
          bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      2. Litera b
        bei einem mittleren Tier
        1. Sub-Litera, a, a
          in einfachen Fällen
          40 Euro Anmerkung 12, )
        2. Sub-Litera, b, b
          mit eingehender Begründung des Gutachtens
          56 Euro Anmerkung 15, )
        3. Sub-Litera, c, c
          mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
          79,90 Euro Anmerkung 10, )
        4. Sub-Litera, d, d
          bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      3. Litera c
        bei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel
        1. Sub-Litera, a, a
          in einfachen Fällen
          16,20 Euro Anmerkung 16, )
        2. Sub-Litera, b, b
          mit eingehender Begründung des Gutachtens
          40 Euro Anmerkung 12, )
        3. Sub-Litera, c, c
          mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
          64 Euro Anmerkung 17, )
        4. Sub-Litera, d, d
          bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      4. Litera d
        bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen)
        1. Sub-Litera, a, a
          in einfachen Fällen
          16,20 Euro Anmerkung 16, )
        2. Sub-Litera, b, b
          mit eingehender Begründung des Gutachtens
          24,10 Euro Anmerkung 18, )
        3. Sub-Litera, c, c
          mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
          40 Euro Anmerkung 12, )
        4. Sub-Litera, d, d
          bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
    5. Ziffer 5
      für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten
      12,20 Euro Anmerkung 5, )
    6. Ziffer 6
      1. Litera a
        für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart
        14,30 Euro Anmerkung 19, )
      2. Litera b
        für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung
        17,90 Euro Anmerkung 20, )
      3. Litera c
        für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung
        40 Euro Anmerkung 12, )
    7. Ziffer 7
      für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut
        23 Euro Anmerkung 21, )
      2. Litera b
        bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony
        35,30 Euro Anmerkung 22, )
      3. Litera c
        sonst
        12,40 Euro Anmerkung 23, )
    8. Ziffer 8
      für eine Blutentnahme
      12,40 Euro Anmerkung 23, )
    9. Ziffer 9
      für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        zur Bestimmung der Blutgruppe
        12,40 Euro Anmerkung 23, )
      2. Litera b
        zur Bestimmung der Serumgruppe
        21,40 Euro Anmerkung 24, )
      3. Litera c
        zur Bestimmung jedes Enzymmerkmals
        21,40 Euro Anmerkung 24, )
    10. Ziffer 10
      für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        für jeden Kultur- oder Tierversuch
        21,40 Euro Anmerkung 24, )
      2. Litera b
        für jede Serumagglutination
        5,60 Euro Anmerkung 25, )
      3. Litera c
        sonst
        10,80 Euro Anmerkung 26, )
    11. Ziffer 11
      1. Litera a
        für eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten
        44,20 Euro Anmerkung 27, )
      2. Litera b
        für eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten
        88,10 Euro Anmerkung 28, )
    12. Ziffer 12
      für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
        1. Sub-Litera, a, a
          bei einem Großtier
          43,30 Euro Anmerkung 29, )
        2. Sub-Litera, b, b
          sonst
          25,90 Euro Anmerkung eins, )
      2. Litera b
        bei Durchleuchtung
        16,20 Euro Anmerkung 16, )
      3. Litera c
        bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
    13. Ziffer 13
      für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei sensorischer Untersuchung
        12,20 Euro Anmerkung 5, )
      2. Litera b
        bei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je
        5,60 Euro Anmerkung 25, )
      3. Litera c
        bei histologischer Untersuchung (zehn Präparate)
        70,50 Euro Anmerkung 30, )
      4. Litera d
        bei bakteriologischer Untersuchung
        1. Sub-Litera, a, a
          bei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl
          8,20 Euro Anmerkung 31, )
        2. Sub-Litera, b, b
          bei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl
          12,20 Euro Anmerkung 5, )
           
      5. Litera e
        bei serologischer Untersuchung auf Eiweißart
        12,20 Euro Anmerkung 5, )
      6. Litera f
        bei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien
        12,20 Euro Anmerkung 5, )
      7. Litera g
        bei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien
        12,20 Euro Anmerkung 5, )
      8. Litera h
        bei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen)
        8,20 Euro Anmerkung 31, )
      9. Litera i
        bei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch
        40 Euro Anmerkung 12, )
  2. Absatz 2,Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Ziffer 2, Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.

(_______________

Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2007, ab 1.7.2007: 30,30 €

gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2023, ab 1.1.2024: 43,90 Euro

Anmerkung 2, : ab 1.7.2007: 39,70 €

ab 1.1.2024: 57,60 Euro

Anmerkung 3, : ab 1.7.2007: 59,10 €

ab 1.1.2024: 85,70 Euro

Anmerkung 4, : ab 1.7.2007: 16 €

ab 1.1.2024: 23,20 Euro

Anmerkung 5, : ab 1.7.2007: 14,30 €

ab 1.1.2024: 20,70 Euro

Anmerkung 6, : ab 1.7.2007: 15,20 €

ab 1.1.2024: 22 Euro

Anmerkung 7, : ab 1.7.2007: 280,40 €

ab 1.1.2024: 406,60 Euro

Anmerkung 8, : ab 1.7.2007: 486,00 €

ab 1.1.2024: 704,70 Euro

Anmerkung 9, : ab 1.7.2007: 822,40 €

ab 1.1.2024: 1 192,50 Euro

Anmerkung 10, : ab 1.7.2007: 93,50 €

ab 1.1.2024: 135,60 Euro

Anmerkung 11, : ab 1.7.2007: 130,90 €

ab 1.1.2024: 189,80 Euro

Anmerkung 12, : ab 1.7.2007: 46,80 €

ab 1.1.2024: 67,90 Euro

Anmerkung 13, : ab 1.7.2007: 33,80 €

ab 1.1.2024: 49 Euro

Anmerkung 14, : ab 1.7.2007: 187,00 €

ab 1.1.2024: 271,20 Euro

Anmerkung 15, : ab 1.7.2007: 65,50 €

ab 1.1.2024: 95 Euro

Anmerkung 16, : ab 1.7.2007: 19,00 €

ab 1.1.2024: 27,60 Euro

Anmerkung 17, : ab 1.7.2007: 74,90 €

ab 1.1.2024: 108,60 Euro

Anmerkung 18, : ab 1.7.2007: 28,20 €

ab 1.1.2024: 40,90 Euro

Anmerkung 19, : ab 1.7.2007: 16,70 €

ab 1.1.2024: 24,20 Euro

Anmerkung 20, : ab 1.7.2007: 20,90 €

ab 1.1.2024: 30,30 Euro

Anmerkung 21, : ab 1.7.2007: 26,90 €

ab 1.1.2024: 39 Euro

Anmerkung 22, : ab 1.7.2007: 41,30 €

ab 1.1.2024: 59,90 Euro

Anmerkung 23, : ab 1.7.2007: 14,50 €

ab 1.1.2024: 21 Euro

Anmerkung 24, : ab 1.7.2007: 25,00 €

ab 1.1.2024: 36,30 Euro

Anmerkung 25, : ab 1.7.2007: 6,60 €

ab 1.1.2024: 9,60 Euro

Anmerkung 26, : ab 1.7.2007: 12,60 €

ab 1.1.2024: 18,30 Euro

Anmerkung 27, : ab 1.7.2007: 51,70 €

ab 1.1.2024: 75 Euro

Anmerkung 28, : ab 1.7.2007: 103,10 €

ab 1.1.2024: 149,50 Euro

Anmerkung 29, : ab 1.7.2007: 50,70 €

ab 1.1.2024: 73,50 Euro

Anmerkung 30, : ab 1.7.2007: 82,20 €

ab 1.1.2024: 119,20 Euro

Anmerkung 31, : ab 1.7.2007: 9,60 €

ab 1.1.2024: 13,90 Euro)

Anmerkung

1. Siehe auch § 49.
2. ÜR: Art. 96 Z 19, BGBl. I Nr. 98/2001

Schlagworte

Leichenteil, Artzugehörigkeit, Kulturversuch

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024

Gesetzesnummer

10002337

Dokumentnummer

NOR40021685

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/136/P46/NOR40021685

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