Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen samt Briefwechsel und Zusatzprotokoll (Polen) Art. 5

Kurztitel

Vertrag zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen samt Briefwechsel und Zusatzprotokoll (Polen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 74/1974

Typ

Vertrag – Polen

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

20.02.1974

Außerkrafttretensdatum

Index

39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten

Text

Artikel 5

  1. Absatz eins,Die vollständige Bezahlung der in Artikel 3 genannten Globalsumme hat schuldbefreiende Wirkung für die Volksrepublik Polen sowie für polnische physische und juristische Personen gegenüber der Republik Österreich und den in Artikel 1 angeführten österreichischen physischen und juristischen Personen hinsichtlich der unter Artikel 1 fallenden Ansprüche. Mit dem Eintritt der schuldbefreienden Wirkung wird die Republik Österreich Ansprüche von Personen, die in Artikel 1 genannt sind, als endgültig erledigt betrachten.
  2. Absatz 2,Die Republik Österreich wird gegenüber der Volksrepublik Polen keine Ansprüche mehr vertreten oder unterstützen, die durch Artikel 1 und 2 dieses Vertrages geregelt sind.

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2023

Gesetzesnummer

10004177

Dokumentnummer

NOR12046128

Alte Dokumentnummer

N3197444335J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/74/A5/NOR12046128

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